der Fa. mekCar-Verlag, 49143 Bissendorf
§ 1 Geltung der Bedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge der Fa. mekCar-Verlag, sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden (Käufer), soweit sich nichts anderes aus den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ergibt oder im Einzelfall Abweichungen und Nebenabreden ausdrücklich vereinbart sind. Die Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vom Käufer angenommen, auch wenn abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, nicht widersprochen wird.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
3. Für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der schriftliche Auftrag maßgebend. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
4. Bücher unterliegen nach dem am 01.10.2002 in Kraft getretenen Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) ohne weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Verlag und Kunde der Preisbindung. Verlage sind nach diesem Gesetz verpflichtet, Ladenpreise festzusetzen und bekannt zu geben (§ 5 Abs. 1 BuchPrG). Die für unsere Publikationen geltenden Preise sind im Verzeichnis lieferbarer Bücher veröffentlicht, im Katalog unserer Homepage angegeben und werden Wiederverkäufern bei Rechnungsstellung mitgeteilt. Wer Bücher an Letztabnehmer verkauft, d.h. an Personen, die Bücher zu anderen Zwecken als dem Wiederverkauf erwerben, ist nach § 3 i.V. m. § 2 Abs. 2 BuchPrG zur Einhaltung der von den Verlagen festgesetzten Preise verpflichtet. Die Preise sind als Festpreise zu verstehen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen! Der Wiederverkäufer ist nach der seit 01.10.2002 geltenden Rechtslage gesetzlich zur Einhaltung der Buchpreisbindung verpflichtet. Wer gegen eine Vorschrift des BuchPrG verstößt, kann auf Schadensersatz und Unterlassung in Anspruch genommen werden (§ 9 BuchPrG). Verstöße gegen das BuchPrG können von jedem betroffenen Wettbewerber geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 1). Zudem können bei Verstößen gegen das Preisbindungsgesetz von den befugten Stellen Abmahnungen ergehen. Der mekCar-Verlag behält sich darüber hinaus vor, bei Verstößen gegen die Preisbindung die weitere Belieferung mit preisgebundenen Produkten einzustellen.
§ 3 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
mekCar-Verlag
Henry Smits-Bode
Stralsunder Str. 20
49143 Bissendorf
Fax: 05402/642975
E-Mail: verlag@mekcar.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die am Versandtag gültigen Preise der allgemeinen Preisliste. Die Preise sind Bruttopreise in DM oder Euro und verstehen sich zuzüglich Kosten für Versand und Verpackung. Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Käufers.
2. Der Kaufpreis ist netto, ohne Abzug von Skonto mit Bestellung fällig. Der Käufer kann den Kaufpreis in bar oder im Lastschriftverfahren zahlen. Andere Zahlungsweisen und Fälligkeiten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Ist der Käufer Kaufmann, so vereinbart er mit dem Verkäufer den Verzicht auf eine Mahnung.
3. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
4. Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise entsprechend der vom Hersteller zwischenzeitlich vorgegebenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Dieses Rücktrittsrecht muss der Käufer unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
§ 5 Lieferungen
1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst, Spedition oder Post (Versender) ab Bissendorf auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern dieser nicht Verbraucher i.S.d. § 12 BGB ist. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt durch den Verkäufer ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
2. Die Transportgefahr trägt der Käufer (sofern dieser nicht Verbraucher i.S.d. § 12 BGB ist) auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt.
3. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Bei überschreiten von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
6. Unvorhersehbare nicht zu vertretende Leistungshindernisse wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsstörungen - auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten des Verkäufers eintreten - berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
7. Für Verbraucher i.S.d. § 12 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen lt. BGB zur Transporthaftung
§ 6 Pflichten des Kunden
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach dem Empfang auf unrichtige oder unvollständige Lieferung zu überprüfen.
2. Nimmt der Käufer die Ware abredewidrig nicht ab, so haftet er für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 10% des Nettobetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Ferner hat der Käufer die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
3. Der Käufer darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben an der Ware in keiner Form verändern.
4. Der Käufer verpflichtet sich, die Copyrights und Urheberrechte nicht zu verletzen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung der dem Verkäufer gegen den Käufer aus dem Vertrag zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, besteht Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf bzw. anteilsmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte an den Verkäufer ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer hat auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Beim Zugriff durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder bei sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums oder der abgetretenen Forderung ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
3. Übersteigt der Wert der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren zusammen mit den im voraus abgetretenen Forderungen 120% der zu sichernden Ansprüche, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Das Kopieren der Buchinhalte in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur innerhalb der Grenzen des Urhebergesetzes zulässig. Jede Form der Weitergabe kopierter Inhalte an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
§ 9 Gewährleistung
1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn die Ware nicht direkt an den Käufer, sondern an eine dritte, vom Käufer benannte Person, ausgeliefert wird. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt.
2. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch den Versender zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadenaufnehmenden Stelle einzuholen. Die vorbehaltlose Übernahme der Lieferung durch den Versender gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer aus. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen.
3. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware durch den Käufer oder Dritte, sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Mangelbeseitigung (zweimalige Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Im Rahmen der Ersatzlieferung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend, aber gleichwertig in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie er der aktuellen Produktionspalette des Produzenten zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.
5. Waren, welche speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Der Verkäufer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wird eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den Warenwert begrenzt.
§ 10 Rückgaben
1. Ware wird außerhalb des Widerrufsrechts nach § 3 sowie der Gewährleistung nach § 8 nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreien Zustand befinden und original verpackt sein (komplette unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial etc.)
2. Außerhalb des Widerrufsrechts vom Verkäufer freiwillig zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten mindestens jedoch abzüglich 8,00 Euro gutgeschrieben. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer geringere Kosten nachweist. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen
§ 11 Datenschutz
Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Der Verkäufer verwendet die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Käufer.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame oder fehlende Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen oder eine solche zu schaffen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, an seinem Sitz oder am Sitz des Käufers zu klagen.